Mein Büro übernimmt im Hochsauerlandkreis rechtliche Betreuungen. 

Die zu Betreuenden profitieren einerseits von meinem Rechts- und Verwaltungsfachwissen aus Theorie und  Praxis, als auch im persönlichen Kontakt durch meine lebensweltakzeptierende Haltung in Fragen der Betreuung. Die Unterstützung richtet sich jeweils nach den Ressourcen und Wünschen des Betreuten.

  

 

 

Marco Marx - Berufsbetreuer

 Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter B. A.

 Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) e.V.

 



Die Einrichtung einer Betreuung

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt,  Leistungsbehörden, Pflegeeinrichtungen oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Gericht. Dieses entscheidet unter Einbezug aller zur Verfügung stehenden Informationen zum Wohl der zu betreuenden Personen.

 

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. -  Johann Wolfgang von Goethe