Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften

Die Führung einer Vormundschaft erfordert viele  Kompetenzen im Umgang mit jungen Menschen.  Ziel ist es mitunter die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen zu fördern. Für den Vormund ist der Beziehungsaufbau mit seinem Mündel essentieller Bestandteil der Tätigkeit. Der Vormund trifft für den nicht geschäftsfähigen jungen Menschen weitreichende Entscheidungen. Immer steht das Wohl des jungen Menschen bei seinen Abwägungen im Vordergrund. Auch sind ein sicherer Umgang und Kenntnisse des SGB VIII, BGB und aktueller Rechtsprechungen unerlässlich, um eine Vormundschaft adäquat auszuüben. Ein Vormund bekommt mit Bestallung vom Gericht das Sorgerecht für einen jungen Menschen zugesprochen. Der Vormund ersetzt hierbei i. d. R. die zuvor sorgeberechtigten Personen, steht aber teilweise auch weiter mit ihnen im Kontakt. Die Führung einer Vormundschaft endet spätestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Mündels. Bis dahin nimmt der Vormund folgende Bereiche wahr:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • die gesetzliche Vertretung des jungen Menschen

 

Während seiner Tätigkeit berichtet der Vormund dem Gericht regelmäßig über seine Kontakte und Entwicklungen vom jungen Menschen. Ein Vormund kann Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII beantragen und vertritt die Rechte seines Mündels bei der Hilfeplanung des Jugendamtes. 

 

Neben der Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Vormund, kann das Gericht bei entsprechenden Vorrausetzungen auch eine Ergänzungspflegschaft erlassen. In diesen Fällen werden dem Ergänzungspfleger Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen. Zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder die Gesundheitsfürsorge. In diesem Fall dürfen Sorgeberechtigte in den anderen Bereichen weiterhin Entscheidungen treffen. Sie werden auch weiterhin umfangreich in der Hilfeplanung beteiligt. 

 


Nachlasspflegschaft

 

Ein Nachlasspfleger wird durch zuständige Nachlassgerichte zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses bestellt. Zu den Aufgaben des Nachlasspflegers gehören unter anderem zeitnah die Erstellung eines Vermögensverzeichnis samt aller Aktiva und Passiva. Ebenfalls gilt es Kontakt mit Gläubigern aufzunehmen und sämtliche Verträge des Verstorbenen zu prüfen. Hierfür sind umfangreiche Recherchearbeiten nötig, um alle Informationen zu erhalten   (Vgl. § 1960 BGB).

Insbesondere steht jedoch im Fokus einer Nachlasspflegschaft potenzielle Erben zu ermitteln und mit diesen in Kontakt zu treten. Die Abwicklung kann sich im Einzelfall über mehrere Jahre erstrecken 

 


Mediation

Mediation ist laut Definition eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung, bei der eine neutrale Vermittlungsperson (Mediator/Mediatorin) die Parteien bei der Entwicklung einer Lösung unterstützt.

Unterstützend zur  Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. § 17 SGB VIII

 

Während meines beruflichen Werdegangs habe ich unter anderem Mütter und Väter im Bereich elterliche Sorge beraten. Bei Konflikten in Beziehungen, insbesondere bei Trennungen und Scheidungen, habe ich fundierte Erfahrungen in der gemeinsamen Konfliktlösung sammeln können. Gerade in diesen Fällen ist es im Einzelfall aus vielen Gründen für beide Parteien besonders schwer sich ohne zusätzliche Unterstützung zu einigen. Es folgt schnell der Gang zum Anwalt. Gerichtsbeschlüsse zum Sorgerecht sind jedoch immer sehr einschneidend, stellen Eingriffe in die Rechte der Eltern da und lösen die Ursprungsproblematik nicht. Selbst Anlaufstellen wie das Jugendamt stoßen bei der Beratung an Ihre Grenzen oder dortige Ansprechpartner sind bereits durch eine langwierige Beratung vorbelastet. Was keinen günstigen Start für eine Mediation bietet. Auch die örtlichen Beratungsstellen können in Einzelfällen nicht mehr weiterhelfen, sind überlaufen, oder haben bereits vorherige Erfahrungen und Hindernisse festgestellt.

 

In diesen Konstellationen biete ich Jugendämtern und Gerichten bei Bedarf Mediation an. Die Abrechnung erfolgt transparent und für alle Parteien nachvollziehbar. 

 



Angebote der Kinder- und Jugendförderung

 Im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung führte ich als Kooperationspartner in Jugendfreizeitstätten diverse Angebote durch. Dazu gehörte zum Beispiel das Projekt "Flüg(ge) werden". Gesetzlicher Auftrag an die öffentliche Jugendhilfe für Angebote zur Förderung der Entwicklung gehen u. a. aus dem § 11 SGB VIII hervor. 

 

Flüg(ge) werden - Angebote für Gruppen

Über acht Wochen haben sich Jugendliche aus Dortmund-Körne und Mitglieder des LSV Meschede e.V. im Jugendtreff Winkelriedweg getroffen, um gemeinsam Segelflugtheorie zu erarbeiten und sich zudem auf ein viertägigen Segelflugkurs in der Praxis vorzubereiten. Die Teilnehmer aus dem Treff haben maßgeblich an der Organisation dieses Kurses mitgewirkt und trugen von Anfang an mit Verantwortung für den reibungslosen Ablauf. In Form eines Videologbuches soll das Video veranschaulichen, welcher Herausforderung sich die Jugendlichen gestellt haben.

 

Meine Rolle war hierbei die gesamte Ausarbeitung des konzeptionellen Rahmens samt Finanzierung und die aufsuchende projektbezogene Jugendarbeit im Jugendtreff. Ebenfalls übernahm ich auch die anschließende Organisation des mehrtägigen Lehrgangs mitsamt aller Rahmenbedingungen der Betreuung, Versorgung und Dokumentation.

Dank der zusätzlichen Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helfern wurde das Projekt ein voller Erfolg. 

 

 

 

 

 

 


Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Neben Gruppenangeboten ist im Rahmen der Jugendhilfe auch eine intensive pädagogische Einzelbetreuung möglich.

 

In der Maßnahme wird der/die Jugendliche in der Regel auf längere Zeit in seinen individuellen Bedürfnissen unterstützt. Ziel ist es, den jungen Menschen bei der sozialen Integration zu fördern und ihn auf eine eigenverantwortliche Lebensführung vorzubereiten.

 

In Einzelfällen ist der Beziehungsaufbau mit jungen Menschen durch Vertrauensbruch/ div. Beziehungs-abbrüchen in ihrer  Biografie zusätzlich erschwert. Neues Vertrauen aufzubauen fällt jungen Menschen in diesen Fällen besonders schwer, weshalb die Herangehensweise viel Feingefühl und oft kleinschrittige Zielsetzung erfordert. Die Arbeit beinhaltet individuelle niederschwellige Begleitung- und Hilfsangebote, bis hin zu Maßnahmen aus dem Bereich der Freizeitpädagogik, um den Menschen zur Mitwirkung zu motivieren.

 

Hierfür werden zu Beginn der Hilfe die Interessen und Bedarfe des jungen Menschen im Hilfeplangespräch abgefragt, um den Menschen dort abzuholen, wo er steht.

Aufträge an die öffentliche Jugendhilfe hierfür gehen unter anderem aus den §§ 11, 27, 35 SGB VIII hervor.

 

 

Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen. Friedrich Nietzsche